Unsere Angebote, Lieferungen und Vereinbarungen erfolgen aufgrund untenstehenden Bedingungen und gelten als anerkannt, falls nicht andere Absprachen vorher schriftlich miteinander fixiert worden sind.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
FMD Werbetechnik GmbH
Feldhofstrasse 26a
8600 Dübendorf
Schweiz
Stand: 15. September 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Verträge, Bestellungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen der FMD Werbetechnik GmbH, Feldhofstrasse 26a, 8600 Dübendorf, Schweiz (nachfolgend „FMD“ oder „Verkäuferin“).
1.2 Diese AGB gelten sowohl für Verträge über den Onlineshop unter https://fmd.ch einschliesslich der dazugehörigen Unterseiten und Subdomains als auch für Bestellungen und Vertragsabschlüsse ausserhalb des Onlineshops, insbesondere per E-Mail, Telefon, schriftlich, per Fax oder vor Ort.
1.3 Als Kunde gilt jede natürliche oder juristische Person, welche mit FMD einen Vertrag abschliesst oder Leistungen von FMD in Anspruch nimmt.
1.4 Für die Anwendung dieser AGB wird zwischen Konsumentinnen und Konsumenten (B2C) und Geschäftskunden (B2B) unterschieden. Konsumentinnen und Konsumenten sind natürliche Personen, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschliessen, die nicht ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.5 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn FMD ihrer Geltung ausdrücklich vorher schriftlich zustimmt. Die Entgegennahme einer Bestellung oder Lieferung stellt keine Zustimmung zu entgegenstehenden Kundenbedingungen dar.
1.6 Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen FMD und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsabschluss
2.1 Angebote von FMD sind grundsätzlich freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn FMD die Bestellung oder den Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrags beginnt, soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder dem konkreten Geschäft nichts anderes ergibt.
2.3 Bei individuellen Aufträgen kann die Auftragsbestätigung insbesondere Angaben zu Produkt, Material, Ausführung, Massen, Farben, Mengen, Preisen, Lieferterminen und sonstigen Produktionsvorgaben enthalten.
2.4 Änderungen und Ergänzungen eines bereits erteilten Auftrags bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch FMD. Dadurch entstehende Mehrkosten und Terminverschiebungen werden dem Kunden zusätzlich berechnet, soweit sie von ihm veranlasst oder zu vertreten sind.
2.5 Mündliche Abmachungen bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Geltung und Änderungen der AGB
3.1 FMD ist berechtigt, diese AGB für zukünftige Vertragsabschlüsse jederzeit zu ändern.
3.2 Für einen bereits abgeschlossenen Vertrag gilt grundsätzlich diejenige Fassung der AGB, die bei Vertragsabschluss vereinbart bzw. wirksam einbezogen wurde.
3.3 Änderungen dieser AGB haben auf bereits abgeschlossene Einzelverträge keinen Einfluss, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Angebote, Preise und Preisgrundlagen
4.1 Massgeblich für die Preisberechnung sind die Angaben im jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der gültigen Preisliste von FMD.
4.2 Angebote beruhen auf den im Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Angaben. Änderungen des Auftragsumfangs, der Mengen, Masse, Materialien, Qualitäten, Ausführungen, Daten, Montagebedingungen oder sonstigen für die Kalkulation relevanten Faktoren können zu einer Anpassung des Preises führen.
4.3 Der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Preis ist für den konkreten Auftrag massgeblich, sofern nachträgliche Änderungen des Auftrags oder unvorhersehbare, vom Kunden zu vertretende Umstände keine Anpassung erforderlich machen.
4.4 Offensichtliche Schreib-, Druck-, Rechen- oder Übertragungsfehler dürfen von FMD korrigiert werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
4.5 Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich Preise, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.6 Gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Preisbekanntgabe. Im Onlineshop werden Preise gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als tatsächlich zu bezahlender Preise ausgewiesen.
4.7 Versand-, Liefer-, Montage-, Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll- oder sonstige Zusatzkosten werden im Angebot bzw. Bestellprozess ausgewiesen oder separat vereinbart.
5. Bestellungen im Onlineshop
5.1 Die im Onlineshop dargestellten Produkte, Preise und Informationen werden nach bestem Wissen erstellt. FMD behält sich technische, gestalterische und produktionsbedingte Änderungen vor.
5.2 Der Kunde kann die ausgewählten Produkte und Bestelldaten vor Abschluss der Bestellung überprüfen und Eingabefehler korrigieren.
5.3 Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab, sofern im Bestellprozess nichts anderes angegeben wird.
5.4 Der Eingang einer elektronischen Bestellbestätigung bestätigt zunächst den Eingang der Bestellung. Soweit im konkreten Bestellprozess nichts anderes vorgesehen ist, kommt der Vertrag mit der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder mit der Aufnahme der Auftragsausführung durch FMD zustande.
5.5 FMD ist berechtigt, Bestellungen insbesondere dann abzulehnen oder nicht auszuführen, wenn ein Produkt nicht verfügbar ist, technische Gründe einer Ausführung entgegenstehen, die Bestellung offensichtlich fehlerhaft ist oder begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen.
5.6 Für den Onlineshop gelten zusätzlich die jeweils dort angezeigten Informationen zu Preisen, Versandkosten, Zahlungsarten und Lieferbedingungen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde hat FMD alle für die Auftragsausführung erforderlichen Angaben, Informationen, Daten, Dateien, Masse, Texte, Logos, Grafiken, Bilder, Farbangaben, Schriften und sonstigen Vorgaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten technisch geeignet und vollständig sind.
6.3 Der Kunde hat von FMD übermittelte Angebote, Auftragsbestätigungen, Entwürfe, Korrekturabzüge, Masse, Schreibweisen, Farben, Stückzahlen und sonstige Produktionsangaben sorgfältig zu überprüfen.
6.4 Gibt der Kunde einen Entwurf, Korrekturabzug, Datensatz oder Produktionsstand frei, gilt dieser als verbindliche Grundlage für die weitere Produktion.
6.5 Für Fehler, die bereits in einer vom Kunden freigegebenen Vorlage enthalten waren und die FMD nicht zu vertreten hat, haftet FMD nicht.
6.6 Verzögerungen, Mehrkosten und zusätzliche Aufwendungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger, fehlerhafter oder nachträglich geänderter Kundenvorgaben entstehen, gehen zulasten des Kunden.
7. Individuelle Fertigungen und Sonderanfertigungen
7.1 Produkte, die nach Kundenspezifikation hergestellt, zugeschnitten, bedruckt, beschriftet, graviert, lackiert, konfektioniert, montiert oder anderweitig individuell gefertigt werden, gelten als Individualanfertigungen.
7.2 Bei Individualanfertigungen können Änderungen nach Produktionsfreigabe nur vorgenommen werden, wenn dies technisch noch möglich ist. Sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten werden dem Kunden berechnet.
7.3 Nach Produktionsbeginn kann eine Individualanfertigung grundsätzlich nicht mehr ohne Kostenfolge storniert werden. Bei einer vereinbarten Stornierung sind insbesondere bereits angefallene Material-, Beschaffungs-, Planungs-, Gestaltungs-, Produktions- und Fremdleistungskosten zu ersetzen.
7.4 Speziell für einen Auftrag beschaffte Materialien oder Produkte dürfen dem Kunden auch dann berechnet werden, wenn die eigentliche Produktion noch nicht begonnen hat, sofern die Beschaffung aufgrund des Kundenauftrags erfolgt ist.
8. Entwürfe, Korrekturabzüge und Freigaben
8.1 Entwürfe, Reinzeichnungen, Visualisierungen, Produktionszeichnungen, Layouts und sonstige Gestaltungsvorschläge von FMD dienen, soweit nicht anders vereinbart, der Prüfung und Freigabe durch den Kunden.
8.2 Bei Druckerzeugnissen und individuellen Produkten kann FMD dem Kunden vor Produktionsbeginn einen elektronischen Korrekturabzug zur Freigabe übermitteln.
8.3 Der Kunde ist verpflichtet, Korrekturabzüge insbesondere hinsichtlich Text, Schreibweise, Zahlen, Logos, Farben, Massen, Stückzahlen und sonstiger Angaben sorgfältig zu prüfen.
8.4 Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass die freigegebenen Angaben nach seinem Kenntnisstand korrekt sind und als Produktionsgrundlage verwendet werden können.
8.5 FMD haftet nicht für Fehler, die in der freigegebenen Fassung enthalten sind und die FMD nicht zu vertreten hat.
8.6 Änderungen nach Freigabe werden nach Aufwand zusätzlich berechnet.
9. Muster, Andrucke und Farbabweichungen
9.1 Physische Muster, Andrucke und 1:1-Muster werden auf Wunsch des Kunden oder aufgrund besonderer Vereinbarung erstellt und separat berechnet, sofern sie nicht bereits im Angebot enthalten sind.
9.2 Bei Serienproduktionen kann insbesondere bei neuen Produkten die Herstellung eines 1:1-Musters sinnvoll sein. Die dadurch entstehenden Kosten und eine allfällige Verlängerung der Lieferzeit werden dem Kunden vorab mitgeteilt, soweit dies bei Auftragserteilung absehbar ist.
9.3 Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellungen, digitalen Entwürfen, Ausdrucken, Proofs, Mustern und dem späteren Produktionsresultat können aufgrund unterschiedlicher Geräte, Materialien, Druckverfahren, Oberflächen und Produktionsbedingungen auftreten.
9.4 Solche technisch bedingten und zumutbaren Farbabweichungen stellen keinen Mangel dar, sofern keine bestimmte Farbübereinstimmung ausdrücklich vereinbart wurde.
9.5 Bei Naturmaterialien, beschichteten Materialien, eloxierten Oberflächen und vergleichbaren Produkten können material- und fertigungsbedingte Abweichungen zwischen verschiedenen Produktionschargen auftreten.
10. Materialien und vom Kunden bereitgestellte Gegenstände
10.1 Grundsätzlich verarbeiten wir keine nicht selbst beschaffte Materialien.
10.2 Stellt der Kunde dennoch Materialien, Werkstücke, Datenträger oder sonstige Gegenstände zur Bearbeitung zur Verfügung, trägt der Kunde das Risiko für deren Eignung, Vollständigkeit und ausreichende Menge, soweit FMD diese Eigenschaften nicht ausdrücklich zugesichert hat.
10.3 FMD ist berechtigt, vom Kunden bereitgestellte Materialien zurückzuweisen, wenn diese für die vereinbarte Bearbeitung ungeeignet, beschädigt, unvollständig oder aus technischen Gründen nicht verarbeitbar sind.
10.4 Für Schäden oder Mehrkosten, die auf ungeeignete oder mangelhafte vom Kunden bereitgestellte Materialien zurückzuführen sind, haftet FMD nicht, soweit FMD den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.
11. Geistiges Eigentum, Urheberrechte und Rechte Dritter
11.1 FMD behält sich an eigenen Entwürfen, Zeichnungen, Layouts, Visualisierungen, Filmen, Konstruktionsunterlagen, Kalkulationen, Mustern, Angeboten und sonstigen Unterlagen sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor.
11.2 Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe von durch FMD erstellten Entwürfen und Unterlagen ausserhalb des vereinbarten Vertragszwecks ist nur mit Zustimmung von FMD zulässig.
11.3 Stellt der Kunde Texte, Logos, Marken, Grafiken, Bilder, Dateien, Entwürfe oder sonstige Inhalte zur Verfügung, sichert er zu, dass er über die erforderlichen Rechte zur vertragsgemässen Nutzung verfügt.
11.4 Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass durch die von ihm bereitgestellten Inhalte keine Urheber-, Marken-, Design-, Namens-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
11.5 Der Kunde stellt FMD von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden bereitgestellte Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
11.6 FMD ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf deren rechtliche Zulässigkeit oder auf das Bestehen von Rechten Dritter zu überprüfen.
11.7 FMD ist berechtigt, Firmenbezeichnungen, Kennzeichnungen, Herstellerangaben oder Betriebskennzeichnungen auf Produkten anzubringen, soweit dies gesetzlich zulässig, branchenüblich oder für die ordnungsgemässe Kennzeichnung erforderlich ist.
11.8 Vertraulich bezeichnete Unterlagen und Informationen des Kunden werden von FMD vertraulich behandelt und grundsätzlich nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrags verwendet, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.
12. Montage und bauseitige Voraussetzungen
12.1 Sofern Montageleistungen vereinbart sind, beschränkt sich die Leistung von FMD grundsätzlich auf den im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebenen Umfang.
12.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Montage geeignet ist.
12.3 Der Kunde ist – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – für erforderliche Bewilligungen, Zugangsberechtigungen, Stromanschlüsse, Gerüste, Hebemittel, Parkmöglichkeiten und sonstige bauseitige Voraussetzungen verantwortlich.
12.4 Der Kunde hat FMD über besondere örtliche Verhältnisse, Leitungen, Installationen, statische Besonderheiten, empfindliche Oberflächen, Vorschriften oder sonstige Umstände zu informieren, die für die Montage relevant sein können.
12.5 Der für die Montage vorgesehene Untergrund muss für die vereinbarte Befestigungs-, Beschriftungs-, Beklebungs- oder Montageart geeignet sein.
12.6 Schäden oder Beeinträchtigungen, die aufgrund ungeeigneter, vorgeschädigter, instabiler, feuchter, verschmutzter oder nicht ausreichend vorbereiteter Untergründe entstehen und die FMD nicht zu vertreten hat, fallen nicht in den Verantwortungsbereich von FMD.
12.7 Ist der Montageort bei Eintreffen von FMD nicht zugänglich oder sind erforderliche bauseitige Voraussetzungen nicht erfüllt, kann FMD die dadurch entstehenden Warte-, Zusatz- und Anfahrtskosten berechnen.
12.8 Witterungsabhängige Arbeiten können bei ungeeigneten Witterungsbedingungen verschoben werden. Dadurch entstehende Terminverschiebungen begründen grundsätzlich keinen Verzug von FMD, sofern FMD die Witterungsbedingungen nicht zu vertreten hat.
12.9 Demontage, Entsorgung oder Entfernung bestehender Beschriftungen, Schilder, Folien oder Befestigungen sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13. Liefermengen und Fertigungstoleranzen
13.1 Bei individuell gefertigten Produkten können aus produktionstechnischen Gründen Mehr- oder Minderlieferungen auftreten.
13.2 Soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Toleranzen:
Bestellmenge | Zulässige Mehr-/Minderlieferung |
bis 50 Stück | ± 20 % |
51 bis 300 Stück | ± 15 % |
über 300 Stück | ± 10 % |
13.3 Bei Mehr- oder Minderlieferungen wird grundsätzlich die tatsächlich gelieferte Menge verrechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
13.4 Wünscht der Kunde ausdrücklich eine exakt einzuhaltende Stückzahl ohne die vorstehenden Fertigungstoleranzen, muss dies vor Auftragserteilung vereinbart werden. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Produktionsaufwand darf separat berechnet werden.
13.5 Technisch bedingte und zumutbare Abweichungen bei Massen, Materialstärken, Oberflächen, Farben und Verarbeitung stellen keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Funktion und Verwendungsmöglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
14. Lieferung und Lieferfristen
14.1 Die Lieferfrist ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.
14.2 Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst zu laufen, wenn sämtliche für die Ausführung erforderlichen technischen und kaufmännischen Fragen geklärt sind und der Kunde seine erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
14.3 Dazu gehören insbesondere die rechtzeitige Lieferung von Vorlagen und Daten, die Erteilung von Produktionsfreigaben, die Bereitstellung erforderlicher Bewilligungen und die Leistung vereinbarter Anzahlungen.
14.4 Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
14.5 Verzögerungen, die durch nachträgliche Änderungswünsche, fehlende Mitwirkung des Kunden oder sonstige vom Kunden zu vertretende Umstände entstehen, verlängern die Lieferfrist angemessen.
14.6 Bei Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs von FMD, insbesondere höherer Gewalt, Naturereignissen, Krieg, behördlichen Massnahmen, Pandemien, Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Energieausfällen, erheblichen Lieferkettenstörungen oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
14.7 FMD informiert den Kunden über wesentliche, erkennbare Lieferverzögerungen möglichst zeitnah.
14.8 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
15. Annahmeverzug und nicht abgeholte Ware
15.1 Gerät der Kunde mit der Annahme oder Abholung einer fertiggestellten Ware in Verzug, kann FMD dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen.
15.2 Nach unbenütztem Ablauf der Nachfrist kann FMD die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden einlagern und die dadurch entstehenden angemessenen Lager- und Zusatzkosten berechnen.
15.3 Weitergehende gesetzliche Rechte von FMD bleiben vorbehalten.
16. Versand und Transportrisiko
16.1 Versand und Transport erfolgen auf Kosten des Kunden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
16.2 Die Wahl des Transportmittels und des Versanddienstleisters erfolgt durch FMD, sofern der Kunde keine abweichende Vereinbarung getroffen hat.
16.3 Bei offensichtlichen Schäden an Verpackung oder Ware soll der Kunde den Schaden möglichst unmittelbar beim Zusteller dokumentieren und FMD unverzüglich informieren.
16.4 Die unterlassene Reklamation eines Transportschadens führt bei Konsumentinnen und Konsumenten nicht zum Verlust zwingender gesetzlicher Rechte.
16.5 Bei Geschäftskunden bleiben deren gesetzliche Prüfungs- und Rügepflichten vorbehalten.
17. Prüfung und Mängelanzeige
17.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt bzw. nach Möglichkeit unmittelbar nach der Montage auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.
17.2 Geschäftskunden haben erkennbare Mängel im Rahmen der gesetzlichen Prüfungs- und Rügepflichten unverzüglich zu melden.
17.3 Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung unverzüglich mitzuteilen.
17.4 Eine Mängelanzeige sollte nach Möglichkeit die Auftrags- oder Rechnungsnummer, eine Beschreibung des Mangels sowie geeignete Fotos oder sonstige Nachweise enthalten.
17.5 Die gesetzlichen Mängelrechte der Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
18. Mängelrechte und Gewährleistung
18.1 FMD haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Mängel der gelieferten Ware oder erbrachten Leistung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
18.2 Bei Geschäftskunden kann FMD bei berechtigten Mängeln zunächst nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung leisten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
18.3 Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder ist sie nicht möglich bzw. unzumutbar, richten sich die weiteren Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im Einzelfall zulässigen vertraglichen Vereinbarungen.
18.4 Keine Mängelansprüche bestehen, soweit ein Schaden oder eine Abweichung insbesondere verursacht wurde durch:
- unsachgemässe Verwendung;
- ungeeignete oder vorgeschädigte Untergründe;
- fehlerhafte Montage durch den Kunden oder Dritte;
- unsachgemässe Pflege oder Reinigung;
- Verwendung ungeeigneter Reinigungs- oder Pflegemittel;
- mechanische Beschädigungen;
- natürliche Abnutzung;
- Witterungs- oder Umwelteinflüsse ausserhalb der vereinbarten Produkteignung;
- Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte;
- vom Kunden bereitgestellte mangelhafte Materialien;
- fehlerhafte oder unvollständige Kundendaten, Vorlagen, Angaben oder Freigaben;
- eine vom Kunden gewünschte Ausführung, soweit FMD die daraus resultierenden Eigenschaften oder Risiken nicht ausdrücklich zugesichert hat.
18.5 Bei Beschriftungen, Drucken, Folierungen und vergleichbaren Oberflächenapplikationen kann die Beständigkeit von der Beständigkeit des Trägermaterials abweichen. Dies gilt insbesondere für UV-Einstrahlung, Temperaturbeständigkeit, Witterung, Reinigung, mechanische Beanspruchung und chemische Einwirkungen.
18.6 Für bestimmte Produkte, Materialien, Druckverfahren oder Beschriftungen können vom Hersteller oder von FMD angegebene Pflege-, Reinigungs- und Anwendungshinweise gelten. Der Kunde hat diese Hinweise einzuhalten.
18.7 Bei Produkten, die für den Aussenbereich bestimmt sind, können Witterungseinflüsse zu natürlichen Veränderungen von Farbe, Oberfläche und Material führen. Soweit diese Veränderungen im Rahmen der vereinbarten Produkteignung liegen, stellen sie keinen Mangel dar.
19. Montage- und Funktionsabnahme
19.1 Sofern eine Montageleistung vereinbart wurde, soll der Kunde das montierte Werk bzw. Produkt nach Abschluss der Arbeiten auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit prüfen.
19.2 Offensichtliche Beanstandungen sind möglichst unmittelbar vor Ort mitzuteilen und auf dem Montage- oder Abnahmeprotokoll festzuhalten, soweit ein solches verwendet wird.
19.3 Eine vorbehaltlose Abnahme oder Nutzung des montierten Produkts schliesst die Geltendmachung verdeckter Mängel nicht aus.
20. Preise und Zahlungsbedingungen
20.1 Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Rechnung.
20.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zahlbar, ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet.
20.3 Bei Neukunden und Erstaufträgen kann FMD die Ausführung von einer Vorauszahlung abhängig machen.
20.4 Bei Aufträgen mit einem Waren- oder Auftragswert von mehr als CHF 2’000.– kann FMD, sofern nicht anders vereinbart, eine Vorauszahlung von 60 % verlangen. Der Restbetrag ist spätestens bei Lieferbereitschaft bzw. vor Auslieferung fällig.
20.5 Für Werkzeuge, Formen, Modelle, Sondermaterialien oder andere auftragsspezifische Kosten kann FMD eine Vorauszahlung von 60 % bis 100 % verlangen.
20.6 Bei der Beschaffung grosser Materialmengen oder besonderer Materialien kann FMD eine angemessene Vorauszahlung oder sofortige Zahlung verlangen.
20.7 Anzahlungen werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, auf den Gesamtpreis des entsprechenden Auftrags angerechnet.
21. Zahlungsverzug
21.1 Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Kunde nach den gesetzlichen Bestimmungen in Zahlungsverzug, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
21.2 Im Verzugsfall ist FMD berechtigt, den gesetzlich geschuldeten Verzugszins zu verlangen.
21.3 FMD kann für Mahnungen eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen, soweit diese üblich und gesetzlich zulässig ist. Weitergehender nachgewiesener Schaden bleibt vorbehalten.
21.4 Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder wird eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt, kann FMD, soweit gesetzlich zulässig, die weitere Ausführung von Aufträgen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen.
21.5 FMD kann bei Zahlungsverzug die weitere Bearbeitung laufender Aufträge bis zur vollständigen Begleichung fälliger Forderungen einstellen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
21.6 Die Verrechnung von Forderungen des Kunden mit Forderungen von FMD ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder FMD der Verrechnung ausdrücklich zustimmt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
22. Eigentumsvorbehalt
22.1 Die von FMD gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises Eigentum von FMD, soweit ein Eigentumsvorbehalt nach Schweizer Recht wirksam vereinbart und eingetragen werden kann.
22.2 Gegenüber Geschäftskunden kann FMD den Eigentumsvorbehalt im gesetzlich zulässigen Umfang auf Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung erstrecken.
22.3 Der Kunde verpflichtet sich, Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sorgfältig zu behandeln und FMD über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich zu informieren.
22.4 Weitergehende Rechte von FMD aus dem Eigentumsvorbehalt richten sich nach den zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts.
23. Haftung
23.1 FMD haftet für Schäden, die durch rechtswidrige und schuldhafte Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten verursacht werden, im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
23.2 Eine Haftungsbeschränkung gilt insbesondere nicht für Schäden, die FMD vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie soweit das Gesetz eine Haftungsbeschränkung nicht zulässt.
23.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet FMD – soweit gesetzlich zulässig – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
23.4 FMD haftet insbesondere nicht für Schäden oder Folgeschäden, die auf vom Kunden bereitgestellten Daten, Materialien, Vorlagen, Freigaben, fehlerhaften Angaben, ungeeigneten Untergründen oder unsachgemässer Verwendung beruhen, soweit FMD den betreffenden Umstand nicht zu vertreten hat.
23.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten, soweit gesetzlich zulässig, auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von FMD.
23.6 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.
24. Datenschutz
24.1 FMD bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
24.2 Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten, zu den Zwecken der Bearbeitung, zu Aufbewahrungsfristen und zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von FMD.
24.3 Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Informationen zum Onlineshop, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist, jedoch nicht Bestandteil dieser AGB.
25. Aufbewahrung von Daten und Unterlagen
25.1 FMD kann Kundendaten, Druckdaten, Entwürfe, Zeichnungen und sonstige Produktionsunterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten sowie der betrieblichen Möglichkeiten archivieren.
25.2 Eine Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung von Kundendaten, Druckdaten, Entwürfen oder Produktionsunterlagen besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
25.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, wichtige Daten, Druckvorlagen und sonstige Unterlagen dauerhaft zu sichern.
26. Stornierung von Aufträgen
26.1 Eine Stornierung eines bereits angenommenen Auftrags bedarf der Zustimmung von FMD.
26.2 Bei einer vereinbarten Stornierung kann FMD die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallenen Kosten berechnen. Dazu gehören insbesondere:
- bereits beschaffte Materialien;
- Sondermaterialien;
- Werkzeuge und Formen;
- externe Leistungen;
- Planungs- und Konstruktionsleistungen;
- Gestaltungsleistungen;
- bereits ausgeführte Produktionsarbeiten;
- Versand- und Transportkosten;
- sonstige nachweislich entstandene Aufwendungen.
26.3 Bei individuell gefertigten Produkten kann eine Stornierung nach Produktionsfreigabe oder Produktionsbeginn ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
27. Widerruf und Rückgabe bei Konsumentinnen und Konsumenten
27.1 Das Schweizer Recht sieht grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht für über das Internet abgeschlossene Kaufverträge vor.
27.2 Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht nur, wenn ein solches gesetzlich vorgesehen oder von FMD ausdrücklich eingeräumt wurde.
27.3 Für individuell nach Kundenspezifikation gefertigte Produkte ist eine Rückgabe aufgrund blossen Nichtgefallens oder einer Änderung des Kundenwunsches grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
27.4 Zwingende gesetzliche Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
28. Vertraulichkeit
28.1 Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden oder ihrer Natur nach offensichtlich vertraulich sind, grundsätzlich vertraulich.
28.2 Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich bekannt waren, ohne Pflichtverletzung öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
29. Höhere Gewalt
29.1 Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von FMD gelten als höhere Gewalt, soweit sie die Vertragserfüllung wesentlich erschweren oder vorübergehend oder dauerhaft verhindern.
29.2 Dazu gehören insbesondere Naturereignisse, Krieg, Unruhen, behördliche Massnahmen, Epidemien oder Pandemien, Arbeitskämpfe, erhebliche Betriebsstörungen, Energieausfälle, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen, Lieferkettenunterbrüche und nicht rechtzeitige oder nicht ausreichende Belieferung durch Vorlieferanten, soweit FMD diese Umstände nicht zu vertreten hat.
29.3 Die vertraglichen Fristen verlängern sich für die Dauer der Behinderung angemessen.
29.4 Dauert eine solche Behinderung voraussichtlich länger an und ist die Vertragserfüllung dauerhaft unzumutbar, können beide Parteien nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen beenden.
30. Anwendbares Recht
30.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen FMD und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
30.2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
30.3 Zwingende gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Konsumentinnen und Konsumenten bleiben vorbehalten.
31. Gerichtsstand
31.1 Für Geschäftskunden ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von FMD in Dübendorf/Zürich Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
31.2 Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
31.3 Bei Kunden mit Sitz oder Wohnsitz ausserhalb der Schweiz gelten die zwingenden internationalen Zuständigkeitsvorschriften.
32. Erfüllungsort
32.1 Als Erfüllungsort gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von FMD in Dübendorf.
32.2 Zwingende gesetzliche Bestimmungen über den Erfüllungsort bleiben vorbehalten.
33. Teilunwirksamkeit
33.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
33.2 An die Stelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
34. Schlussbestimmungen
34.1 Individuelle Vereinbarungen zwischen FMD und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
34.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB im Widerspruch zu zwingendem Schweizer Recht stehen, geht das zwingende Recht der betreffenden Bestimmung vor.
34.3 Diese AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
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Stand dieser AGB: 15. September 2026