FMD Werbetechnik GmbH – Verkaufs- und Lieferbedingungen

Unsere Angebote, Lieferungen und Vereinbarungen erfolgen aufgrund untenstehenden Bedingungen und gelten als anerkannt, falls nicht andere Absprachen vorher schriftlich miteinander fixiert worden sind.

  1. Angebote: falls vorab nicht anders bekanntgegeben, sind unsere Angebote unentgeltlich und haben eine Gültigkeit von 60 Tagen (Angebote wie Preise verstehen sich immer freibleibend).
  2. Preise: in den Preisangeboten ist i.d.R. keine Mehrwertsteuer enthalten und erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrags durch den Lieferanten. Alle Komponenten welche der Preisgestaltung dienen, wie z.B. Umfang, Qualitäten, etc., müssen bei Auftragserteilung unverändert der Anfrage gleich sein, um offerierte Preise aufrechtzuerhalten.
  3. Zahlungsbedingungen: Rechnungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) werden unter dem Tage des Abgangs der Ware bzw. Teillieferung ausgestellt. Liegt bei Fertigung oder nach Eintreten der Abnahmeverpflichtung keine Versandverfügung des Auftraggebers vor oder wird die Ware beim Lieferanten eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgefertigt.
    Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum.
    Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zzgl. MwSt.) hat innert 30 Tagen nach Rechnungsdatum, in fakturierter Währung zu erfolgen, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart und von uns bestätigt wurde. Bei grösseren Aufträgen können von uns Vorauszahlungen oder der geleisteten Arbeit entsprechende Teilzahlungen verlangt werden. Die Bereitstellung grösserer Materialmengen oder besonderer Materialien durch unsere Firma sind wir berechtigt , hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu.
    Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in der Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftsanzeige bei dem Lieferanten eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens-verhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht dem Lieferanten das Recht zu, sofortige Zahlung aller offener, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat der Lieferant das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen.
    Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.
  4. Lieferung
    4.1 Uebergang von Nutzen und Gefahr: beim Versand der Ware gehen Nutzen und Gefahr auf den Besteller über (ebenso bei Franko-Lieferungen). Bei Verzögerungen der Lieferungen durch den Besteller geht vom Tage der Versandbereitschaft, Nutzen und Gefahr an den Besteller über.
    4.2 Falls nötig behalten wir uns das Recht vor, Teillieferungen vorzunehmen.
    4.3 Speditionskosten: Lieferungen erfolgen normalerweise ab unserem Domizil, wobei die Frachtkosten in der Faktura offen ausgewiesen werden. Die Wahl der Versandart obliegt dem Besteller, falls kein spezieller Wunsch vorliegt, wählen wir für Sie den schnellsten und günstigsten Weg. Verpackungskosten verrechnen wir zu unseren Selbstkosten.
    4.4 Liefermengen: Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge sind bei Bestellfertigungs-Produktion fabrikationstechnisch bedingt und berechtigen nicht zu Beanstandungen. Für Kleinbestellmengen bei Schilder und Etiketten sind Mehr- oder Minderlieferungen wie folgt anzuerkennen: Bestellmengen bis 50 Stück +/- 20%. Bestellmengen bis 300 Stück +/- 15%.
    Verlangt der Auftraggeber keine Mehr oder Minderlieferung so erhöht sich der Grundpreis je nach Schwierigkeitsgrad nach vorgängiger Absprache. Falls der Besteller, Artikel welche nicht auf einer Preisliste oder einer Offerte entnommen sind bestellt, akzeptiert er Preise nach Ergebnis.
    4.5 Lieferzeit: beginnt mit dem Tage der Absendung unserer Auftragsbestätigung; sie endet mit dem Tage, an dem die Ware unser Domizil verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Auftraggeber, ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.
    Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Lieferant nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche der Lieferant nicht zu vertreten hat, verursacht wird.
    Betriebsstörungen – sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung und der Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Einfuhrverbote, Kontingentierungen, Aussperrung, Ausfuhr-, Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeits-Einschränkungen, sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt oder anderer nicht durch uns verschuldeter Umstände entstanden sind, befeien uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
    Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.
    4.6 Lieferverzug: bei Lieferverzug des Lieferanten ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der im gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt; Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
  5. Eigentumsvorbehalt: die Lieferung erfolgen unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum: Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne Zustimmung unserer Firma weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Massgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf den Lieferanten übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Lieferanten abgetreten, welcher diese Abtretung hierdurch annimmt.
    An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen des Lieferanten mit der Uebergabe ein Pfandrecht bestellt.
  6. Gewährleistung: für Mängel der von uns gelieferten Waren und deren Güte (unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Käufers) übernehmen wir nur insofern Gewähr, als wir für innerhalb der vertraglich festgelegten Frist auftretende Herstellungs- oder Materialfehler durch Instandsetzung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl aufkommen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche wie Wandlung des Kaufes, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz, lehnen wir ab. Für ersetzte Teile wird in gleicher Weise Gewähr geleistet wie für den Liefergegenstand. Beanstandungen sind unverzüglich nach Empfang der Ware, jedoch spätestens binnen 7 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Beistellung von Fotos anzubringen. Die Bilder sollen vorab per Mail an uns gesandt werden. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
  7. Garantie: aus Gründen der vielseitigen, durch uns nicht kontrollierbaren Anwendungsmöglichkeiten, übernehmen wir keine Garantie für die Lebensdauer unserer Produkte. Für Personen und Sachschäden welche auf Fehler oder Mängel unserer Erzeugnisse, direkt oder indirekt auf die Verwendung unserer Waren zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Verantwortung.
  8. Schutzrechte/Urheberrechte: für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Zudem übernimmt der Besteller uns gegenüber, die Gewähr, dass durch die Herstellung irgendwelcher Artikel Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
    Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Daten und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen, dem Lieferanten.
  9. Korrekturabzüge: und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und unserer Firma druckfrei erklärt zurückzugeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Aenderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Aufträgen, gesetzten Manuskripten und Reprovorlagen sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Uebersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Bei Aenderung nach Fertigungsgenehmigung gehen alle Spesen einschliesslich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.
  10. Mündliche Abmachungen: bedürfen für ihre Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
  11. Lichtwerbeanlagen: für Lichtwerbeanlagen, Schaukästen, Pylone u. ä., gelten zusätzlich ergänzend, unsere spezifischen Verkaufs- und Lieferbedingungen “Lichtwerbeanlagen, Schaukästen, Pylone und ähnliches ” vom Oktober 2021.
  12. Firmentext und Kennnummern: der Lieferant behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Kennnummer nach Massgabe oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
  13. Erfüllungsort und Gerichtsstand: für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entstehende Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschliesslich Urkundenprozesse, ist unser Geschäftssitz.